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Rechtliche Hinweise zur Benutzung des Rapid Launchers



Bei dem Rapid Launcher handelt es sich um ein Gerät zur Hundeausbildung nach §21 WaffG-alt und nicht um eine Waffe gemäß §22WaffG-alt.

Der Rapid Launcher ist frei ab 18 Jahren ohne Waffenbesitzkarte oder Waffenschein!

Hier darf mit dem Rapid Launcher gearbeitet werden:

  • Auf jedem genehmigten Hundeübungsplatz, wenn gewährleistet ist, dass Nachteile für die Allgemeinheit ausgeschlossen sind, z.B. durch Lärmbelästigung.
  • Im Jagdrevier, mit Zustimmung des Jagdpächters/Försters, auf Privatgelände mit Zustimmung des Besitzers, wenn gewährleistet wird, dass Nachteile für die Allgemeinheit ausgeschlossen sind (Lärmbelästigung, Dummy darf die Grundstücksgrenze nicht verlassen).
  • Auf öffentlichem Gelände, mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde.

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