
Rechtliche Hinweise zur Benutzung des Rapid Launchers
Bei dem Rapid Launcher handelt es sich um ein Gerät zur Hundeausbildung nach §21 WaffG-alt und nicht um eine Waffe gemäß §22WaffG-alt.
Der Rapid Launcher ist frei ab 18 Jahren ohne Waffenbesitzkarte oder Waffenschein!
Hier darf mit dem Rapid Launcher gearbeitet werden:
- Auf jedem genehmigten Hundeübungsplatz, wenn gewährleistet ist, dass Nachteile für die Allgemeinheit ausgeschlossen sind, z.B. durch Lärmbelästigung.
- Im Jagdrevier, mit Zustimmung des Jagdpächters/Försters, auf Privatgelände mit Zustimmung des Besitzers, wenn gewährleistet wird, dass Nachteile für die Allgemeinheit ausgeschlossen sind (Lärmbelästigung, Dummy darf die Grundstücksgrenze nicht verlassen).
- Auf öffentlichem Gelände, mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde.

